13.02.2017: Wetteraukreis lockert Stallpflicht (Bingenheimer Ried weiterhin Risikogebiet)!
WETTERAUKREIS/VOGELSBERGKREIS - (jmk). Das Veterinäramt des Wetteraukreises lockert die Stallpflicht für Geflügel. Demnach können Halter ihre Tiere im gesamten Wetteraukreis ab sofort wieder nach draußen lassen - sofern sich die Ställe außerhalb des Bingenheimer Rieds und den angrenzenden Gemarkungen befinden. Das Ried gilt nach wie vor als Risikogebiet, weil dort viele Zugvögel rasten. Börsen und Märkte sowie ähnliche Veranstaltungen, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten gehandelt oder zur Schau gestellt werden, weiter hessenweit verboten. Derweil wurde im Vogelsbergkreis im Raum Alsfeld das als Vogelgrippe bekannte Virus H5N8 bei einem toten Schwan identifiziert.
Bereits am Freitag hatte das hessische Umweltministerium die landesweite Aufstallpflicht gelockert und elf Landkreisen empfohlen, diese aufzuheben. Wegen des Bingenheimer Rieds war der Wetteraukreis von dieser Empfehlung ausgenommen. "Die Stallpflicht gilt seit fast drei Monaten. Der Hauptgrund für eine Lockerung ist der Tierschutz, denn die Tiere sind es nicht gewohnt, so lange auf engem Raum leben zu müssen", erklärte Dr. Isabell Tammer, Leiterin der Fachstelle Veterinärwesen des Wetteraukreises die Entscheidung der Behörde für eine Aufhebung. "Wir hätten Ausnahmegenehmigungen erteilen können, aber dieses Klein-Klein wollten wir vermeiden." Das Monitoring, also die Beobachtung und Überwachung, laufe regelrecht heiß, sagte Tammer, und die Ergebnisse seien allesamt negativ. Dennoch sei das Risiko im und um das Bingenheimer Ried nach wie vor besonders hoch. Geflügel muss dort wie gehabt entweder in geschlossenen Ställen oder in Volieren mit vollständig überdachten und an allen Seiten vogeldicht abgegrenzten Ausläufen gehalten werden.
Doch gerade in den Kommunen, die rund um das Bingenheimer Ried liegen, ist es mitunter nicht ganz einfach zu erkennen, ob das Geflügel nun raus darf oder eben nicht. In einer Pressemitteilung schreibt der Wetteraukreis: "Dort, wo sich Rast- und Ruheplätze von Zugvögeln befinden, ist das Risiko der Übertragung der Infektion auf Hausgeflügel besonders hoch. Daher ist die Aufstallung des Geflügels in gewässernahen Gebieten rund um das Bingenheimer Ried nach wie vor Pflicht. Konkret hiervon betroffen sind die Städte und Gemeinden Florstadt, Nidda, Reichelsheim, Echzell und Wölfersheim."
Allerdings gilt die Aufstallpflicht keineswegs für die jeweilige Gesamtfläche der Kommunen, sondern nur für Teile. In Nidda geht es beispielsweise um das Gebiet westlich von Unter-Widdersheim, den Auenverbund Wetterau, in dem der Obere und der Untere Knappensee liegen. Ein kleiner Teil von Unter-Widdersheim gehört ebenso zum Risikogebiet; in allen anderen Stadtteilen gilt die Stallpflicht hingegen nicht mehr.
Gleiches in Echzell: Das Gebiet westlich der Gemeinde gilt bis kurz vor Wölfersheim weiter als Risikogebiet, der Ort an sich ist - wie Wölfersheim auch - nur in den Randgebieten betroffen. In Florstadt gelten das Mähried zwischen Staden und Ober-Florstadt sowie das Gebiet zwischen Leidhecken und Dorn-Assenheim bis nach Echzell weiter als Risikogebiet, nicht jedoch die Orte selbst - mit Ausnahme eines kleinen Teils entlang der Nidda zwischen Nieder- und Ober-Florstadt.
Reichelsheim und der Reichelsheimer Ortsteil Heuchelheim hingegen liegen komplett im Risikogebiet. Die Ortsteile Bingenheim, Weckesheim und Beienheim aber nicht.
Dr. Isabell Tammer empfiehlt deshalb, sich die Karten auf der Homepage des Wetteraukreises (www.wetteraukreis.de) anzusehen, wenn man sich nicht ganz sicher sei. Die Gebiete würden nicht von der Veterinärbehörde, sondern vom Friedrich-Löffler-Institut in Abstimmung mit der Vogelschutzwarte vorgegeben.
Die Einschleppungswege sind laut Veterinäramt nach wie vor nicht abschließend geklärt. Eine Erkrankung des Menschen durch dieses Virus ist bislang noch immer weltweit nicht nachgewiesen. Für Rückfragen stehen die Amtstierärzte der Veterinärbehörde des Wetteraukreises telefonisch unter der Rufnummer 06031/832401 zur Verfügung.
Auch im Vogelsbergkreis wir die Stallpflicht trotz des neuen Falles gelockert. Laut Kreispressesprecher Erich Ruhl wird im Umkreis von einem Kilometer um den Fundort am Antriftstausee ein Sperrgebiet, im Umreis von drei Kilometern ein Beobachtungsgebiet, in denen Stallpflicht, strenge Biosicherheitsmaßnahmen und Leinenpflicht für Hunde gelten, eingerichtet. Das Sperrgebiet umfasst die Gemarkung Angenrod und den gesamten angrenzenden Stausee der Antrifttalsperre einschließlich einer 1000 Meter breiten Zone um den Stausee. Im Beobachtungsgebiet liegen die Orte Seibelsdorf, Ohmes, Vockenrod, Reibertenrod, Leusel und Billertshausen mit 50 Geflügelhaltungen. Außerdem werden Geflügelbetriebe in diesen Betrieben auf das Virus untersucht. "Mit Ausnahme dieses Gebiets wird jedoch im restlichen Vogelsbergkreis die bisher angeordnete Stallpflicht aufgehoben", erklärte Landrat Manfred Görig.